Häufige Fehldiagnosen in Krankenakten unserer Kunden
Haben Sie Ihre Patientenakte beim Arzt und Auskunft bei der Krankenkasse erhalten, prüfen Sie alles sorgfältig. Regelmäßig tauchen hier abgerechnete Diagnosen von Ärzten auf, von denen die Kunden nichts wussten. Hier bitte nicht erschrecken. In der Praxis ist das leider sehr häufig der Fall.
Warum tauchen Fehldiagnosen in der Krankenakte auf?
Fehldiagnosen in der Krankenakte sind für uns nichts Neues. Bedauerlicherweise ist es so, dass Krankenkassen es begrüßen, wenn sie mehr schwerwiegende Krankheiten von den Ärzten abgerechnet bekommen.
Hierzu auch zwei Artikel:
Manche Ärzte erhalten sogar einen kleinen Bonus für diese kleine Schummelei. Die Krankenkassen erhalten dadurch ein größeres Kontingent aus dem sogenannten Risikostrukturausgleich (RSA-Risikostrukturausgleich).
Normalerweise müsste es Sie ja nicht interessieren, was der Arzt abrechnet, die Krankenkasse kommt ja in aller Regel für Ihre Behandlung auf. Im Leistungsfall bei einer Versicherung kann Ihnen sowas allerdings das Genick brechen. Prüfen Sie in Zukunft immer genau, was der Arzt abrechnet.
Sie können auch anhand Ihrer AU-Bescheinigung oder eines Rezeptes den sogenannten ICD-Diagnoseschlüssel prüfen.
Jetzt ICD-Code prüfen
Die Krankenkassen Mafia - Krankenkassen fordern Fehldiagnosen
Stellen Sie sich einmal vor, Sie gehen zu Ihrem Versicherungsvertreter des Vertrauens, beantworten alle Fragen nach Ihrem besten Wissen und stellen direkt einen Antrag bei der Versicherungsgesellschaft. Sie haben Jahre später einen Leistungsfall und die Versicherung verweigert Ihnen die Leistung, weil Sie anscheinend eine Krankheit nicht angegeben haben, die so aber in Ihrer Akte auftaucht - Vorvertragliche Anzeigepflicht nach § 19 VVG.
Vermutlich geht es Ihnen bei der Beantragung eines Leistungsfalls gesundheitlich sowieso nicht allzu gut und jetzt müssen Sie sich auch noch damit auseinandersetzen, warum in Ihrer Akte eine Fehldiagnose auftaucht. Sie müssen jetzt also im Leistungsfall beweisen, dass ihr Arzt etwas Falsches abgerechnet hat. Im schlimmsten Fall folgt hierbei jetzt noch ein Rechtsstreit mit Arzt und Versicherer. Wer das umgehen will, sollte eben vor Antragsstellung etwas Zeit investieren.