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Autoversicherung auch unterjährig kündigen - so geht's

Für viele Autobesitzer ist der 30. November der Stichtag, wenn sie ihre Kfz-Versicherung kündigen wollen. Da Versicherungswechsel eigentlich immer zum Jahreswechsel erfolgen, ergibt sich der 30. November aufgrund der einmonatigen Kündigungsfrist. Wer den 30. November verpasst, kann seine Kfz-Versicherung nicht mehr kündigen und muss ein weiteres Jahr warten.

Die gute Nachricht: In einigen Fällen gibt es das sogenannte Sonderkündigungsrecht, damit die Versicherung auch unterjährig gekündigt werden kann. Welche Optionen es gibt, zeigen wir in diesem Artikel.

Kfz Versicherung

Das Sonderkündigungsrecht

Sie haben ein Auto gekauft, sich für eine Versicherungsgesellschaft entschieden und bemerken nach wenigen Monaten, dass es weitaus bessere Angebote gibt? Sie sind unzufrieden mit der Leistung des Versicherers und bekommen keine klaren Antworten auf Ihre Fragen? Natürlich werden Sie sich die Frage stellen, ob Sie den Vertrag auch unterjährig kündigen können. Auf den ersten Blick wird diese Frage verneint. Bei näherer Betrachtung gibt es aber das Sonderkündigungsrecht. Das Sonderkündigungsrecht tritt in folgenden drei Fällen ein:

  1. Sie melden das Auto ab oder
  2. die Versicherungsgesellschaft erhöht die Beiträge oder
  3. Es kommt zu einem Schadensfall.

Sie haben ein neues Auto gekauft und melden Ihr altes Fahrzeug ab - in weiterer Folge können Sie die Versicherung kündigen. Der Versicherungsschutz erlischt mit dem Tag der Abmeldung Ihres Autos. Sofern Sie ein neues Auto angemeldet möchten sind Sie nicht mehr an Ihre alte Versicherung gebunden, sondern, können eine andere Versicherungsgesellschaft kontaktieren und sich über einen besseren Vertrag freuen.

Die Versicherungsgesellschaft hat die Beiträge erhöht? Viele Beitragserhöhungen folgen zum Ende des Jahres; dies deshalb, da zu diesem Zeitpunkt viele Autos in neue Regional- und Typenklassen eingeteilt werden. Diese neue Einteilung hat mitunter Auswirkungen auf die Preise. Jedoch sind derartige Beitragsanpassungen auch innerhalb des Jahres möglich. Wichtig ist, dass Sie dann - innerhalb einer einmonatigen Frist - das Sonderkündigungsrecht nutzen und den Vertrag, aufgrund der Beitragserhöhung, kündigen.

Kommt es zu einem Schadensfall, haben Sie ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht. Nach dem Schaden können Sie - innerhalb von vier Wochen - den Versicherer wechseln und einen neuen Versicherungsvertrag abschließen.

 

Beachten Sie immer die Kündigungsfrist

Wenn Sie Ihre Versicherung kündigen möchten, dann müssen Sie ein dementsprechendes Schreiben aufsetzen. Etwaige Telefonanrufe oder E-Mails führen nicht zum gewünschten Erfolg; mitunter kann der zuständige Mitarbeiter zwar den Wunsch notieren, jedoch sind derartige Kündigungsvorgänge nicht empfehlenswert. Einerseits fehlt Ihre Unterschrift, andererseits der Nachweis, dass Sie tatsächlich gekündigt haben. Achten Sie immer auf die Kündigungsfrist - diese beläuft sich, auch im Rahmen des Sonderkündigungsrechts, auf vier Wochen!

Mehr Informationen darüber, auf was Sie bei einer KFZ-Versicherung achten sollten, finden Sie in unserem Artikel hier.



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