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Berufsunfähig durch Coronavirus

Berufsunfähig durch Coronavirus?


Berufsunfähig durch Coronavirus (SARS-CoV-2)

Wir werden mittlerweile fast jeden Tag damit konfrontiert, welche Versicherungen bei einer Infektion durch den Coronavirus auch greifen. Speziell bei der Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Nachfrage groß. Deshalb haben wir uns entschlossen, diesen Beitrag zu verfassen.  Also schauen wir uns die Frage "Muss die BU auch bei einer Infektion durch den Coronavirus zahlen?" mal genauer an ...

 

BU durch Coronavirus

 

Bevor wir diese Frage allerdings klären, hier ein kurzer Einblick, was das Coronavirus überhaupt ist (Stand 09.03.2020):

Laut Medienangaben ist das Virus als Erstes in China aufgetreten, um genauer zu sein in der Stadt Wuhan. Wie genau die Viren freigesetzt wurden, ist anscheinend bis heute nicht vollständig geklärt.

Bei diesem sich rasant ausbreitenden Virus treten ähnliche Symptome wie bei einer Grippe auf. Das Coronavirus erhielt den offiziellen Namen „SARS-CoV-2“. Die Atemwegserkrankung, die es auslöst, wird als „COVID-19“ bezeichnet.

Hier ein Überblick über die aktuellen Zahlen der Infizierungen:

  aktuelle Infizierungen

 

Vor allem die lange Inkubationszeit (laut WHO im Durchschnitt 5 bis 6 Tage) macht das Virus so gefährlich. Bevor man merkt, dass man überhaupt infiziert ist, hat man vielleicht schon eine Vielzahl von anderen Personen angesteckt. Auch zeigen viele Infizierte überhaupt keine Symptome und können somit unbewusst andere Personen infizieren.

 

Symptome Coronavirus

 

Auch die Folgen für die Wirtschaft sind heute noch nicht abzusehen. Wir gehen allerdings von weitreichenden Konsequenzen aus.

 

Weitere Informationen zum Virus finden Sie hier: www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2

 

Verständlich also, dass viele unserer Kunden sich nun fragen, ob eine BU auch im Fall der Fälle zahlt.


Zahlt meine Berufsunfähigkeitsversicherung bei einer Erkrankung durch das Coronavirus?

Zum jetzigen Zeitpunkt wird eine Coronavirus-Erkrankung nicht direkt zu einem Leistungsfall in der BU führen. Da die Infizierung bisher wie eine Grippe behandelt wird (Stand 10.03.2020), bedeutet dies auch nicht direkt eine Leistungszusage durch die Versicherer. Eine normale Grippe führt ja auch nicht zu einer Berufsunfähigkeit. Allerdings kommt es immer auf den Einzelfall an. Sollten durch die Infektion Folgen resultieren (z.B. eine schwere COVID-19 Infizierung), kann dies natürlich zu einer BU führen.

Es gilt zu prüfen...

  • Wie schwerwiegend sind die Folgen der Erkrankung?
  • Wie lange sind Sie voraussichtlich nicht in der Lage, Ihren schulischen - bzw. beruflichen Tätigkeiten nachzugehen?

 

Bisher unbekannte Erkrankungen sind somit grundsätzlich nicht von Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung ausgeschlossen.  

 

Sie sind noch auf der Suche nach einer Absicherung? Wir unterstützen Sie gerne bei der Auswahl einer passenden Berufsunfähigkeitsversicherung.

 

Auch zu Fragen bzgl. der richtigen Geldanlage in Krisenzeiten stehen wir Ihnen als unabhängige Spezialisten gerne zur Seite.


Hilfe! Positiv auf COVID-19 getestet und noch keine BU?

Kein Grund, den Kopf in Sand zu stecken !

Wer aktuell am Coronavirus und gegebenenfalls an COVID-19 erkrankt ist, wird grundsätzlich nicht direkt von den Versicherungsgesellschaften abgelehnt. Allerdings bekommt man derzeit eine "Zurückstellung" des Antrages (laut unseren Recherchen). Das bedeutet, es wird erst einmal geschaut, wie sich die Erkrankung verhält. Sollten Sie vom Arzt bestätigt bekommen, dass Sie vollkommen genesen sind, steht einer Berufsunfähigkeitsversicherung auch nichts mehr im Wege.


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Hier noch ein paar zusätzliche Informationen zum Thema Coronavirus

 

 

Verdacht auf Coronavirus


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