Können die Beiträge von der Steuer abgesetzt werden?
Was gilt es steuerlich zu beachten?
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Einige Versicherungen können steuerlich abgesetzt werden. Gilt dies auch für die Berufsunfähigkeitsversicherung und fallen bei der Auszahlung einer Berufsunfähigkeitsrente Steuern an? In unserem Beitrag erhalten Sie alle wichtigen Informationen zu – Berufsunfähigkeitsversicherung Steuer.
Bei der steuerlichen Behandlung wird immer zwischen einer selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) und einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) unterschieden.
SBU – Eigenständige Berufsunfähigkeitsversicherung.
BUZ – Kombination zwischen zwei Versicherungen . Beispielsweise in Verbindung mit einer Privaten-Rentenversicherung oder einer Rürup-Rente.
Wer regelmäßig seine Steuerklärung beim Finanzamt einreicht und penibel seine Ausgaben angibt beziehungsweise absetzt, kann seine Steuerlast deutlich senken und viel Geld sparen. Die Beiträge der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) dürfen ebenfalls bei der Steuer mit angegeben werden.
Die vollen Beiträge der selbständigen BU können in der Steuererklärung unter den „sonstigen Vorsorgeaufwendungen“ mit angegeben werden. Allerdings gehören darunter auch die Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung und eben auch andere Versicherungsausgaben wie beispielsweise die Private-Haftpflicht oder Private-Unfallversicherung. Arbeitnehmer und Beamte können maximal 1.900 EUR und Selbständige höchstens 2.800 EUR (Jahr 2022) absetzen. Mit einem Bruttogehalt von 2.000 EUR ist dieser Höchstbeitrag bereits ausgeschöpft.
Es gibt viele Möglichkeiten, eine BU mit Versicherungen zu kombinieren. Dann ist die BU keine eigenständige Versicherung, sondern eine Zusatzversicherung. Bei den häufigsten Kombinationen sind die Beiträge für die BU ebenfalls nur unter „sonstige Vorsorgeaufwendungen“ abzusetzen. Wie oben bereits erwähnt, sind diese meist anderweitig verbraucht.
Die Rürup-Rente, auch als Basisrente bekannt, kann ebenfalls mit einer BU kombiniert werden.
Bei dieser Variante sind die Beiträge insgesamt als „Vorsorgeaufwendungen“ abzugsfähig. Im Jahr 2022 können bis zu 94 Prozent von 25.639 EUR, also 24.100 EUR steuerlich geltend machen. Für Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner sind es sogar 48.201 EUR. Dieser absetzbare Anteil steigt jährlich um 2 Prozent. Im Jahr 2025 sind es somit 100 Prozent.
Wichtig: Die Beiträge der BUZ dürfen nicht mehr als 50 Prozent des Gesamtbeitrages ausmachen.
Diese Kombination kann also Steuersparmodell sinnvoll sein. Allerdings bitte auch die Besteuerung im Leistungsfall beachten.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann auch mit einer betrieblichen Altersvorsorge kombiniert abgeschlossen werden. Die Beiträge werden hierbei direkt vom Bruttoeinkommen abgezogen und senken dadurch das zu versteuernde Einkommen.
Die selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung wird in der Steuerklärung unter sonstigen Vorsorgeaufwendungen vermerkt.
Beiträge einer Kombi-Versicherung mit einer Privaten-Rentenversicherung oder Risikolebensversicherung werden ebenfalls bei den sonstigen Vorsorgeaufwendungen eingetragen.
Bei der Rürup-Rente in Verbindung mit einer BU werden die Beiträge unter den Altersvorsorgeaufwendungen korrekt eingetragen. Geben Sie hier den Beitrag an, den Sie insgesamt in den Rürup-Vertrag einbezahlt haben.
Im Leistungsfall zählt die versicherte BU-Rente als Einkommen und muss als sonstige Einkünfte in der Steuererklärung mit angegeben werden.
Werden Sie aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls berufsunfähig, erhalten Sie die vereinbarte BU-Rente durch Ihren Versicherer ausbezahlt. Diese Rente zählt als steuerpflichtiges Einkommen und muss versteuert werden. Allerdings wird bei der Besteuerung unterschieden, ob es sich um eine selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung oder um eine BU-Kombination mit beispielsweise einer Rürup-Rente oder betrieblichen Altersvorsorge handelt.
Bei der Rente aus einer selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherung und den meisten Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen ist der Ertragsanteil steuerpflichtig. Die Höhe richtet sich danach, wie viele Jahre zwischen Bezug der Rente und Vertragsende liegen. Geregelt wird dies in der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV 1955) § 55.
Mit welchem Ertragsanteil Sie die BU-Rente in der Auszahlung versteuern müssen, können Sie auf unserer Tabelle ablesen und berechnen.
Restlaufzeit | Ertragsanteil | Restlaufzeit | Ertragsanteil |
---|---|---|---|
1 Jahr | 0 % | 24 Jahre | 25 % |
2 Jahre | 1 % | 25 Jahre | 26 % |
3 Jahre | 2 % | 26 Jahre | 27 % |
4 Jahre | 4 % | 27 Jahre | 28 % |
5 Jahre | 5 % | 28 Jahre | 29 % |
6 Jahre | 7 % | 29 Jahre | 30 % |
7 Jahre | 8 % | 30 Jahre | 30 % |
8 Jahre | 9 % | 31 Jahre | 31 % |
9 Jahre | 10 % | 32 Jahre | 32 % |
10 Jahre | 12 % | 33 Jahre | 33 % |
11 Jahre | 13 % | 34 Jahre | 34 % |
12 Jahre | 14 % | 35 Jahre | 35 % |
13 Jahre | 15 % | 36 Jahre | 35 % |
14 Jahre | 16 % | 37 Jahre | 36 % |
15 Jahre | 16 % | 38 Jahre | 37 % |
16 Jahre | 18 % | 39 Jahre | 38 % |
17 Jahre | 18 % | 40 Jahre | 39 % |
18 Jahre | 19 % | 41 Jahre | 39 % |
19 Jahre | 20 % | 42 Jahre | 40 % |
20 Jahre | 21 % | 43 Jahre | 41 % |
21 Jahre | 22 % | 44 Jahre | 41 % |
22 Jahre | 23 % | 45 Jahre | 42 % |
23 Jahre | 24 % | 46 Jahre | 43 % |
Stand 09/2022, die Tabelle dient lediglich der Orientierung, alle Angaben ohne Gewähr und kein Anspruch auf Vollständigkeit! Quelle: Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV 1955) § 55
Bitte beachten: Sollten Sie weitere Einkünfte im Leistungsfall erhalten, dazu zählen beispielsweise Mieteinnahmen oder Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, können auf den Ertragsanteil eventuell auch noch Steuern fällig werden.
Von dem zu versteuernden Ertragsanteil dürfen Sie dann noch einen Grundfreibetrag abziehen. Dieser Betrag liegt im Jahr 2022 bei 10.347,- EUR.
Sie haben eine Berufsunfähigkeitsversicherung, mit einer monatlichen Rente von 2.000,- EUR, bis zum Endalter 67 abgeschlossen und werden mit 52 Jahren berufsunfähig.
Sie müssten von den 2.000,- EUR BU-Rente also nur 320,- EUR (Rechnung: 2.000,- EUR BU-Rente x 16 Prozent Ertragsanteil = 320,- EUR). Da der Freibetrag im Jahr bei 10.347,- EUR (862,25 EUR monatlich) liegt, wäre ihre komplette BU-Rente steuerfrei in der Auszahlung.
Bei der Rente aus einer selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherung und den meisten Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen ist der Ertragsanteil steuerpflichtig. Die Höhe richtet sich danach, wie viele Jahre zwischen Bezug der Rente und Vertragsende liegen. Geregelt wird dies in der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV 1955) § 55.
Mit welchem Ertragsanteil Sie die BU-Rente in der Auszahlung versteuern müssen, können Sie auf unserer Tabelle ablesen und berechnen.
Stand 09/2022, die Tabelle dient lediglich der Orientierung, alle Angaben ohne Gewähr und kein Anspruch auf Vollständigkeit! Quelle: Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV 1955) § 55
Bitte beachten: Sollten Sie weitere Einkünfte im Leistungsfall erhalten, dazu zählen beispielsweise Mieteinnahmen oder Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, können auf den Ertragsanteil eventuell auch noch Steuern fällig werden.
Von dem zu versteuernden Ertragsanteil dürfen Sie dann noch einen Grundfreibetrag abziehen. Dieser Betrag liegt im Jahr 2022 bei 10.347,- EUR.
Sie haben eine Berufsunfähigkeitsversicherung, mit einer monatlichen Rente von 2.000,- EUR, bis zum Endalter 67 abgeschlossen und werden mit 52 Jahren berufsunfähig.
Sie müssten von den 2.000,- EUR BU-Rente also nur 320,- EUR (Rechnung: 2.000,- EUR BU-Rente x 16 Prozent Ertragsanteil = 320,- EUR). Da der Freibetrag im Jahr bei 10.347,- EUR (862,25 EUR monatlich) liegt, wäre ihre komplette BU-Rente steuerfrei in der Auszahlung.
Erhalten Sie eine BU-Rente aus einem Kombi-Vertrag mit einer Rürup-Rente, muss die Besteuerung im Leistungsfall etwas genauer betrachtet werden. Der zu versteuernde Anteil der BU-Rente wird schrittweise bis zum Jahr 2040 angehoben.
Jahr des BU-Rentenbeginns | Besteuerungsanteil | Jahr des BU-Rentenbeginns | Besteuerungsanteil |
---|---|---|---|
2019 | 78 % | 2030 | 90 % |
2020 | 80 % | 2031 | 91 % |
2021 | 81 % | 2032 | 92 % |
2022 | 82 % | 2033 | 93 % |
2023 | 83 % | 2034 | 94 % |
2024 | 84 % | 2035 | 95 % |
2025 | 85 % | 2036 | 96 % |
2026 | 86 % | 2037 | 97 % |
2027 | 87 % | 2038 | 98 % |
2028 | 88 % | 2039 | 99 % |
2029 | 89 % | 2040 | 100 % |
Stand 09/2022, die Tabelle dient lediglich der Orientierung, alle Angaben ohne Gewähr und kein Anspruch auf Vollständigkeit!
Sie haben eine Berufsunfähigkeitsversicherung, mit einer monatlichen Rente von 2.000,- EUR, bis zum Endalter 67 abgeschlossen und werden im Jahr 2029 berufsunfähig.
Sie müssten von den 2.000,- EUR BU-Rente also 1.780,- EUR versteuern (Rechnung: 2.000,- EUR BU-Rente x 89 Prozent Besteuerungsanteil = 1.780,- EUR).
Erhalten Sie eine BU-Rente aus einem Kombi-Vertrag mit einer Rürup-Rente, muss die Besteuerung im Leistungsfall etwas genauer betrachtet werden. Der zu versteuernde Anteil der BU-Rente wird schrittweise bis zum Jahr 2040 angehoben.
Stand 09/2022, die Tabelle dient lediglich der Orientierung, alle Angaben ohne Gewähr und kein Anspruch auf Vollständigkeit!
Sie haben eine Berufsunfähigkeitsversicherung, mit einer monatlichen Rente von 2.000,- EUR, bis zum Endalter 67 abgeschlossen und werden im Jahr 2029 berufsunfähig.
Sie müssten von den 2.000,- EUR BU-Rente also 1.780,- EUR versteuern (Rechnung: 2.000,- EUR BU-Rente x 89 Prozent Besteuerungsanteil = 1.780,- EUR).
Bei einer Auszahlung der BU-Rente aus einer Betriebsrente wird die komplette Rente für die Besteuerung herangezogen. Der Betrag müsste also nach Abzug der üblichen Freibeträge voll versteuert werden.
Vor dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollten Sie nicht nur Ihre Gesundheitshistorie aufarbeiten, um die Gesundheitsfragen korrekt zu beantworten, sondern sich immer genau überlegen, wie hoch Sie Ihre BU-Rente für den Leistungsfall benötigen und dabei die steuerliche Behandlung beachten.
Wir empfehlen unseren Kunden fast ausschließlich eine selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung. In Einzelfällen kann eine BU in Verbindung mit einer Rürup-Rente oder einer Rentenversicherung sinnvoll sein.
Tian von Dziembowski
Versicherungsmakler-Südbaden
Schloßmatten 5
79291 Merdingen