Im Beitrag "Wo liegt eigentlich der Unterschied zwischen einem Versicherungsmakler und einem Versicherungsvertreter?" können Sie lesen, was es bedeutet Versicherungsmakler zu sein und welche Vorteile Sie davon haben.
Aufgrund des Status als unabhängiger Versicherungsmakler schließen wir mit unseren Mandanten einen Maklervertrag oder Maklereinzelauftrag ab. Weitere Bestandteile dieses Vertrages sind eine Maklervollmacht und eine Datenschutzeinwilligung. Diese Dokumente bilden die rechtliche Grundlage für die Zusammenarbeit und die damit verbundene Vermittlung sowie langfristige Betreuung von Versicherungsverträgen. Darin regeln wir klar die Rechte und Pflichten der beiden Vertragsparteien, Makler und Mandant.
Der Maklervertrag (auch Maklereinzelauftrag) bildet die rechtliche Grundlage für die Vermittlung und Betreuung von Versicherungsverträgen. Der Maklervertrag mit seinen Anlagen und ergänzenden Unterlagen stellt somit eine Art Geschäftsbedingungen für die Zusammenarbeit zwischen Makler und Mandant/Kunde dar. Darin wird das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Kunde/Mandant und uns als Makler festgelegt. Insbesondere wird mit dem Maklervertrag sichergestellt, dass wir als Makler stets im Auftrag und im Interesse des Kunden handeln können.
Der Makler ist im Gegensatz zu anderen Vermittlertypen ausschließlich Interessenvertreter seiner Mandanten und Kunden und steht nicht im Lager des Versicherers.
Wie die Beratung abläuft
Welche Produkte und Anbieter im Rahmen der Beratung genutzt werden
Wie die Vergütung des Maklers erfolgt
Welche Pflichten beide Parteien haben
Welche Verträge durch den geschlossenen Maklervertrag betreut werden
Welche Haftungsregelungen bei fehlerhafter oder unzureichender Beratung greifen
Wann der Vertrag beginnt und endet.
Zusätzliche neue oder weitere bestehende Verträge können auf Wunsch oder bei Neuvermittlung durch uns jederzeit in den Maklervertrag und damit in die Betreuung aufgenommen werden - nutze dazu auch gerne unseren "Digitalen Kundenordner Simplr".
Das im Maklervertrag geregelte Betreuungsverhältnis sichert zu, dass Ihnen die Dienstleistungen, die vielfach günstigeren Konditionen und das umfassende fachliche Know-how durch uns als Spezialist in Bezug auf die betreuten Versicherungen stets zur Verfügung steht. Es bestehen keine Abhängigkeiten von Versicherungen, die Auswahl der Produkte aus dem gesamten deutschen Markt erfolgt über vielfältige Verträge und Sondervereinbarungen mit Versicherern und Maklerpools.
Die Maklervollmacht legitimiert uns gegenüber Versicherern, als Interessenvertreter des Kunden aufzutreten. Diese können Sie uns in Verbindung mit dem Maklervertrag erteilen. Die Vollmacht ist dem Maklervertrag rechtlich untergeordnet und beschränkt sich demnach auf die im Maklervertrag festgelegten Verträge. Insofern bedarf es in der Vollmacht auch keiner Begrenzung. Mit der Erteilung einer Maklervollmacht ermöglichen Sie es uns, bei der Betreuung Ihrer Verträge schnell und unkompliziert in Ihrem Interesse zu handeln.
Wir können für Sie...
Verträge fristgemäß kündigen.
Bei der Schadensregulierung unterstützen.
Vertragsumstellungen für Sie veranlassen (Bsp.: Namensänderungen, Bankwechsel, Erhöhungen, Versicherungsnehmerwechsel etc.).
Neue Verträge abschließen.
Informationen und Auskünfte bei den Versicherern einholen.
Schnell tätig werden.
Natürlich geschieht dies nur mit einer entsprechenden Absprache mit Ihnen.
Ein weiterer Bestandteil des Maklervertrages ist die Datenschutzeinwilligung. Sie ist gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (DSGVO) erforderlich. Im Rahmen der Maklertätigkeit, insbesondere zur Erstellung von Angeboten, der Vermittlung von Verträgen, dem Aufrechterhalten von Versicherungsschutz und der Unterstützung bei der Abwicklung von Schadens- und Leistungsfällen kann es erforderlich sein, dass wir persönliche und geschäftliche Daten von Ihnen und den zu versichernden Personen erfassen, speichern und an Dritte weitergeben, bzw. von Dritten in Empfang nehmen. Gesundheitsdaten werden ausschließlich erhoben, soweit es für die Vermittlung von Lebens-, Kranken oder Unfallversicherungen (Personenversicherungen) erforderlich ist, bzw. bei der Abwicklung von Leistungs- und Schadenfällen
Für Sie entstehen durch einen Maklervertrag bzw. eine Maklervollmacht keinerlei zusätzliche Kosten.
Wir erhalten von den Versicherungsgesellschaften eine sogenannte Betreuungsvergütung für unsere Arbeit. Diese ist allerdings bereits in der Versicherungsprämie enthalten. Sie wird über die Zeit auch nicht erhöht durch den Maklervertrag oder ähnliches. Die Vergütung wird grundsätzlich auch immer im Maklervertrag festgehalten.