Was ist eigentlich der Unterschied zwischen einem Versicherungsvertreter und einem unabhängigen Versicherungsmakler und warum und wofür wir von unseren Kunden einen sogenannten Maklervertrag und eine Maklervollmacht benötigen? Uns ist es wichtig, dass unsere Kunden auch genau wissen, wo die Grundsätze unserer Arbeit liegen.
Es gibt eine Vielzahl von Versicherungsprodukten, die Sie als Privatkunde vor verschiedensten Risiken schützen. Es ist aber wichtig, zwischen den sehr wichtigen und den optionalen Versicherungen zu unterscheiden.
Dabei helfen wir Ihnen als unabhängiger Versicherungsmakler. Zu den Versicherungen für Privatkunden, die in die Kategorie der sehr wichtigen Versicherungen fallen, gehören unter anderem die Privathaftpflichtversicherung, die Berufsunfähigkeitsversicherung und auch die Hausratversicherung. Darüber hinaus gibt es zahlreiche weitere Versicherungsprodukte, die in vielen Fällen sinnvoll sein können, wie zum Beispiel die private Unfallversicherung, die Wohngebäudeversicherung oder auch die Rechtsschutzversicherung.
Um sich im „Jungle“ der verschiedenen Produkte und Anbieter zurechtzufinden, ist es sinnvoll, die Dienste eines unabhängigen Versicherungsmaklers in Anspruch zu nehmen. Der Versicherungsmakler hat die Aufgabe, den Kunden objektiv und neutral zu beraten. Dies ist auch ein wesentlicher Unterschied zum Versicherungsvertreter, denn der Versicherungsmakler ist an keine bestimmte Gesellschaft gebunden.
Unabhängig
Digital
Online
Persönlich
Kompetent
Ihr Versicherungsmakler übernimmt gewerbsmäßig für den Auftraggeber (Interessenten und Kunden) die Vermittlung oder den Abschluss von Versicherungsverträgen, ohne von einem Versicherer damit beauftragt worden zu sein. Der Makler ist treuhänderischer Sachwalter des Kunden und ist als solcher verpflichtet, die Interessen des Versicherungsnehmers bestmöglich wahrzunehmen. Versicherungsunternehmen gegenüber ist er unabhängig.
Versicherungsvertreter ist, wer von einem Versicherer oder einem Versicherungsvertreter damit betraut ist, gewerbsmäßig Versicherungsverträge zu vermitteln oder abzuschließen. Er ist gegenüber der Versicherungsgesellschaft verpflichtet, sich um den Abschluss von Versicherungsgeschäften zu bemühen. Der Versicherungsvertreter steht im Lager des Versicherers und hat in der Regel Empfangsvollmacht für das Versicherungsunternehmen.
Versicherungsvertreter lassen sich wiederum aufteilen in Ausschließlichkeitsvertreter, Mehrfachvertreter, haupt- und nebenberufliche Versicherungsvertreter, Gelegenheitsvertreter und Angestellte.
Grundsätzlich ist der Versicherungsmakler vom Versicherungsnehmer beauftragt und wird von ihm mit der Vermittlung von Verträgen mit Versicherern betraut. Der Makler steht auf der Seite des Kunden und hat dessen Interessen wahrzunehmen. Hingegen der Versicherungsvertreter auf der Seite des Versicherers steht und vermittelt in dessen Auftrag Versicherungsverträge.